Tibet - Zoll, Warentest, Quarantäne
Das Zollamt Lhasa ist ein tibetisches Lokalorgan, das vom Hauptzollamt der
VR China eingerichtet wurde. Ihm unterstehen die Zollämter Xigaze, Nyalam,
Shiquanhe und Gyirong, die die Vertretungen beim Postamt der Stadt Lhasa
haben.
Das Zollamt Lhasa genießt die vom Staatsrat und vom Hauptzollamt
erlassene Vorzugspolitik. Mit Genehmigung des Hauptzollamts hat das Zollamt
Lhasa
Zollstellen in Chengdu, Provinz Sichuan, und Golmud, Provinz Qinghai,
eingerichtet, wo die für Tibet bestimmten Güter abgefertigt werden.
Die in Tibet verkauften Waren werden nach niedrigeren Steuersätzen besteuert
als für andere Landesteile bestimmte Waren.
Warentest Um die Rechte und Interessen des Staates und der Verbraucher zu schützen,
werden Importwaren getestet. Das Warentestamt für Im- und Exportwaren
Tibet hat Zweigstellen in Zham, Chengdu und Golmud eingerichtet.
Hygienekontrolle bei Nahrungsmitteln Für die Hygienekontrolle
bei Nahrungsmitteln werden in Tibet über 80 Organe eingerichtet. Nach
dem Nahrungsmittelhygienegesetz und dem Quarantänegesetz der VR China
müssen seit dem 1. Juni 1992 die nach Tibet eingeführten Nahrungsmittel
von der dafür zuständigen Stelle in Lhasa kontrolliert und getestet werden.
Quarantäne für Tiere und Pflanzen Der Quarantänestelle für
Tiere und Pflanzen in Lhasa unterstehen Zweigstellen in Zham, Burang,
Gyirong und Riwo. Quarantänestationen sind am Flughafen Gonggar und im
inernationalen Postamt Lhasa eingerichtet. Gemäß dem „Quarantänegestz
für den Import und Export von Tieren und Pflanzen der VR China“ beziehen
sich dessen Bestimmungen auf folgende Im- und Exportwaren: lebende Tiere,
tierische Produkte, Zuchtpflanzen und wilde Pflanzen einschließlich des
Saatguts, Pflanzenprodukte, Vakzine für Tiere, Seren, pflanzliche und
tierische Produkte sowie Behälter, Verpackungsmaterial und Transportmittel
aus Seuchenzonen.
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