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TibetDie Gründung des Autonomen Gebiets Tibet Gemäß der Verfassung Chinas wird in Tibet das System der nationalen Gebietsautonomie praktiziert. Nationale Gebietsautonomie heißt, daß unter der einheitlichen Staatsführung in den von nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten die entsprechenden Organe eingerichtet werden, die das Autonomierecht ausüben. Die nationalen Minderheiten sind die Herren in ihrem Gebiet und verwalten die Lokalangelegenheiten innerhalb ihrer Nationalitäten. In Tibet sind ihre autonomen Organe der Volkskongreß und die Volksregierung des autonomen Gebiets, ihre Leiter sind Tibeter.
Im März 1955 beschloß die Zentralregierung, den Vorbereitungsausschuß des Autonomen Gebiets Tibet zu gründen. Im September 1965 wurde die 1. Plenartagung des I. Volkskongresses des Autonomen Gebiets Tibet abgehalten und das Autonome Gebiet Tibet offiziell proklamiert. Die meisten tibetischen Vertreter, die an dem Volkskongreß teilnahmen, waren ehemalige Leibeigene und Sklaven, aber auch patriotisch gesinnte Persönlichkeiten der geistlichen und weltlichen Oberschicht.
Bei der Wahl zu den Volkskongressen der Gemeinden, Kreise und Städte sowie des autonomen Gebiets im Jahr 1993 gab es in Tibet 1,311 Mio. Wahlberechtigte (98,6% der Einwohner über 18 Jahre), von denen sich 1,201 (91,6%) an der geheimen Wahl beteiligten. Jetzt stellen die nationalen Minderheiten 99,92% aller Abgeordneten, die überwiegende Mehrzahl davon sind Tibeter. Auf Kreisebene liegt der Prozentsatz der Abgeordneten aus den nationalen Minderheiten bei 92,6 und beim VI. Volkskongreß des Autonomen Gebiets Tibet bei 82,44.
Das volle Autonomierecht Ausbildung von Kadern nationaler
Minderheiten Auch dem Studium und der Benutzung der tibetischen Sprache wird große Aufmerksamkeit geschenkt. Im Jahr 1987 hat der IV. Volkskongreß des Autonomen Gebiets Tibet Bestimmungen über das Studium, die Benutzung und die Entwicklung der tibetischen Sprache beschlossen, und die tibetische Regierung hat daraufhin entsprechende Durchführungsbestimmungen ausgearbeitet. Im ganzen Gebiet werden bei Konferenzen die tibetische und die chinesische Sprache in gleicher Weise benutzt. Bei Gerichtsverfahren benutzen die tibetischen Teilnehmer die tibetische Sprache, desgleichen werden gesetzliche Dokumente in Tibetisch abgefaßt. Die Hauptbeamten bei den Staatsanwaltsschaften und Gerichten sind Tibeter.
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