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Glaubensfreiheit

Die gegenwärtige chinesische Religionspolitik umfasst hauptsächlich folgende Punkte:

  • Alle Staatsangehörigen haben die Freiheit, sich zu einer Religion oder auch zu keiner zu bekennen. Glaube und Religionszugehörigkeit sind Privatangelegenheiten. Die Freiheit, seine religiöse Überzeugung zu wählen und sie auszudrücken, wird garantiert. In einigen Familien gibt es mitunter folgende Konstellationen: Der Vater ist Mitglied der KG Chinas, die Mutter ist religiös, das Kind glaubt an gar nichts trotz Beeinflussung durch Vater und Mutter. In der Tat soll ihm auch das Rechts zur Wahl seiner Überzeugung bleiben. Es ist zwar laut Verfassung allen die Glaubensfreiheit garantiert, doch dürfen Mitglieder der Kommunistischen Partei keiner Religionsgemeinschaft angehören. Nach dem Parteistatut bekennt man sich durch den Beitritt zur KP Chinas zum Atheismus. Bekennt sich ein Mitglied der KP Chinas eines Tages zu einer Religion, sollte es seine Parteimitgliedschaft aufgeben. Umgekehrt sollten bisher Gläubige ihre religiöse Überzeugung aufgeben, wenn sie Mitglied der KP Chinas werden. Ob man einer Religion folgt oder der KP Chinas beitritt - für beides gilt das Prinzip der Freiwilligkeit.
  • Religionen und Staat sind voneinander getrennt. Die Religionen haben sich nicht in die Administration, ins Rechts- und Bildungswesen oder in die Ehegesetzgebung einzumischen. Der Staat seinerseits mischt sich nicht in innerreligiöse Angelegenheiten ein. Der Staat betreibt weder die Verbreitung von Religionen noch verhängt Verbote gegen Religionsgemeinschaften.
  • Religiöse Aktivitäten sind nur innerhalb der von der Verfassung und den Gesetzen fixierten Rahmenbedingungen statthaft. Alle Staatsangehörigen genießen das Recht auf Glaubensfreiheit, dürfen aber nicht ihre Religionszugehörigkeit zu rechtswidrigen Aktivitäten nutzen, die die staatliche Ordnung untergraben oder negative Einflüsse auf die Gesellschaft und Einzelperson ausüben. Der Staat schützt alle religiösen Aktivitäten, sofern dadurch die Verfassung, die Gesetze und die Politik Chinas nicht verletzt werden. Normale religiöse Aktivitäten an den dafür registrierten Stätten oder in den Familien der Gläubigen unterliegen staatlichem Schutz. Jede Einmischung ist hierbei untersagt. Der Staat schützt die legalen Rechte und Interessen der religiösen Institutionen und Organisationen sowie die Rechte aller Gläubigen, ihren religiösen Tätigkeiten nachzugehen.
  • Alle Religionen in China sind gleichberechtigt; keine Religion nimmt eine dominierende Stellung ein. Die chinesische Regierung behandelt rechtlich und politisch alle Religionen gleich, alle genießen gleiche Rechte, unabhängig von der Zahl ihrer Anhänger oder dem Ausmaß ihres Einflusses.
  • Atheisten und Theisten sollen einander respektieren. In China machen diejenigen, die keiner Religion anhängen, die Mehrheit der Bevölkerung aus. Um die Beziehungen zwischen Gläubigen und Nicht-Gläubigen sowie den Gläubigen der unterschiedlichen Religionen angemessen und sorgsam zu behandeln, verfolgt die chinesische Regierung den Grundsatz, religiöse Aktivitäten nur an den dafür registrierten Stätten zuzulassen. Das heißt auch, dass an solchen Stätten keine atheistische Propaganda betrieben werden darf und auch keine Streitgespräche über Atheismus und Theismus zugelassen sind. Umgekehrt dürfen Gläubige oder Vertreter religiöser Organisationen außerhalb der dafür registrierten Stätten weder predigen, missionieren oder sonst ihre Lehren propagieren.
  • Alle Religionsgemeinschaften haben dem Prinzip der Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und Selbstverwaltung von religiösen Angelegenheiten zu folgen. Das zielt vor allem darauf, die Einmischung ausländischer Mächte in innere Angelegenheiten der chinesischen Religionsgemeinschaften und damit in innere Angelegenheiten Chinas überhaupt zu verhindern. Bei der Befolgung des Prinzips werden Selbsterhaltung, Selbstverwaltung und Selbstverbreitung durch die Religionsgemeinschaften praktiziert. Alle innerreligiösen Angelegenheiten einschließlich der Wahl und Ernennung geistlicher Führer sind also allein die Sache der jeweiligen chinesischen Religionsgemeinschaften. Auf der Basis von Gleichberechtigung und Freundschaft entwickeln chinesische religiöse Organisationen und Persönlichkeiten ihre Beziehungen zu ausländischen religiösen Organisationen und Persönlichkeiten.

Glaubensfreiheit

Religiöse Gemeinschaften und Stätten für religiöse Aktivitäten

Religiöse Erziehung

Wohlfahrtswesen

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(Worte, die häufiger genannt wurden, werden größer geschrieben als jene, die seltener genannt wurden.)



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"一根蜡烛能点燃成千上万根蜡烛,但它的寿命并不就因此而缩短。分享幸福也不会使幸福减少。"

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