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Glaubensfreiheit
Die gegenwärtige chinesische Religionspolitik umfasst hauptsächlich folgende
Punkte:
- Alle Staatsangehörigen haben die Freiheit, sich
zu einer Religion oder auch zu keiner zu bekennen. Glaube und Religionszugehörigkeit
sind
Privatangelegenheiten. Die Freiheit, seine religiöse Überzeugung
zu wählen
und sie auszudrücken, wird garantiert. In einigen Familien gibt es
mitunter folgende Konstellationen: Der Vater ist Mitglied der KG Chinas,
die Mutter
ist religiös, das Kind glaubt an gar nichts trotz Beeinflussung durch
Vater und Mutter. In der Tat soll ihm auch das Rechts zur Wahl seiner
Überzeugung bleiben. Es ist zwar laut Verfassung allen die Glaubensfreiheit
garantiert, doch dürfen Mitglieder der Kommunistischen Partei keiner
Religionsgemeinschaft angehören. Nach dem Parteistatut bekennt man
sich durch den Beitritt zur KP Chinas zum Atheismus. Bekennt sich ein
Mitglied
der KP Chinas eines Tages zu einer Religion, sollte es seine Parteimitgliedschaft
aufgeben. Umgekehrt sollten bisher Gläubige ihre religiöse Überzeugung
aufgeben, wenn sie Mitglied der KP Chinas werden. Ob man einer Religion
folgt
oder der KP Chinas beitritt - für beides gilt das Prinzip der Freiwilligkeit.
- Religionen und Staat sind voneinander getrennt.
Die Religionen haben sich nicht in die Administration, ins Rechts-
und Bildungswesen
oder
in die Ehegesetzgebung einzumischen. Der Staat seinerseits mischt
sich nicht in innerreligiöse Angelegenheiten ein. Der Staat betreibt
weder
die Verbreitung von Religionen noch verhängt Verbote gegen Religionsgemeinschaften.
- Religiöse Aktivitäten sind nur innerhalb der von
der Verfassung und den Gesetzen fixierten Rahmenbedingungen statthaft.
Alle Staatsangehörigen
genießen das Recht auf Glaubensfreiheit, dürfen aber nicht ihre
Religionszugehörigkeit zu rechtswidrigen Aktivitäten nutzen, die die
staatliche Ordnung untergraben
oder negative Einflüsse auf die Gesellschaft und Einzelperson ausüben.
Der Staat schützt alle religiösen Aktivitäten, sofern dadurch die
Verfassung, die Gesetze und die Politik Chinas nicht verletzt werden.
Normale religiöse
Aktivitäten an den dafür registrierten Stätten oder in den Familien
der
Gläubigen unterliegen staatlichem Schutz. Jede Einmischung ist
hierbei untersagt. Der Staat schützt die legalen Rechte und Interessen
der
religiösen Institutionen und Organisationen sowie die Rechte aller
Gläubigen, ihren
religiösen Tätigkeiten nachzugehen.
- Alle Religionen in China sind gleichberechtigt;
keine Religion nimmt eine dominierende Stellung ein. Die chinesische
Regierung behandelt
rechtlich und politisch alle Religionen gleich, alle genießen gleiche
Rechte, unabhängig von der Zahl ihrer Anhänger oder dem Ausmaß
ihres Einflusses.
- Atheisten und Theisten sollen einander respektieren.
In China machen diejenigen, die keiner Religion anhängen, die Mehrheit
der
Bevölkerung
aus. Um die Beziehungen zwischen Gläubigen und Nicht-Gläubigen
sowie den Gläubigen der unterschiedlichen Religionen angemessen und
sorgsam
zu behandeln, verfolgt die chinesische Regierung den Grundsatz,
religiöse Aktivitäten nur an den dafür registrierten Stätten zuzulassen.
Das
heißt auch, dass an solchen Stätten keine atheistische Propaganda
betrieben werden darf und auch keine Streitgespräche über Atheismus
und Theismus
zugelassen sind. Umgekehrt dürfen Gläubige oder Vertreter religiöser
Organisationen außerhalb der dafür registrierten Stätten weder
predigen, missionieren oder sonst ihre Lehren propagieren.
- Alle Religionsgemeinschaften haben dem Prinzip der
Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und Selbstverwaltung von religiösen
Angelegenheiten
zu folgen. Das zielt vor allem darauf, die Einmischung ausländischer
Mächte in innere Angelegenheiten der chinesischen Religionsgemeinschaften
und damit in innere Angelegenheiten Chinas überhaupt zu verhindern.
Bei der Befolgung des Prinzips werden Selbsterhaltung, Selbstverwaltung
und Selbstverbreitung durch die Religionsgemeinschaften praktiziert.
Alle innerreligiösen Angelegenheiten einschließlich der Wahl und
Ernennung geistlicher Führer sind also allein die Sache der jeweiligen
chinesischen
Religionsgemeinschaften. Auf der Basis von Gleichberechtigung und
Freundschaft entwickeln chinesische religiöse Organisationen und Persönlichkeiten
ihre Beziehungen zu ausländischen religiösen Organisationen und Persönlichkeiten.
Glaubensfreiheit
Religiöse Gemeinschaften
und Stätten für religiöse Aktivitäten
Religiöse Erziehung
Wohlfahrtswesen
Lesezeichen, Weitersagen und Empfehlen
(Worte, die häufiger genannt wurden, werden größer geschrieben als jene, die seltener genannt wurden.)
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