|
|
![]() |
|
Chinas Nationalitäten (Minderheiten) 中国的少数民族 - Sprachen und SchriftenDie chinesische Sprache und Schrift wird landesweitverwendet; sie sind allgemeine Verkehrssprache bzw. -schrift. Doch außer den Hui und den Mandschuren, bei denen die Sprache und Schrift der Han schon im allgemeinen Gebrauch sind, haben die übrigen 53 Nationalitäten auch eigene Sprachen. Und 21 von ihnen gebrauchen insgesamt 27 verschiedene Schriften, denn einige Minoritäten haben mehrere Schriften. Zum Beispiel haben die Dai vier und die Mongolen zwei gültige Schriftsysteme. In den Minderheitengebieten, die seit langem mit den Han in engem Kontakt stehen, wird meist auch die chinesische Sprache verwendet. In den von verschiedenen Minoritäten bewohnten größeren Gebieten wird in der Regel die Sprache der größten Minorität benutzt. So ist zum Beispiel in Xinjiang die uigurische Sprache allgemein im Gebrauch; die Angehörigen verschiedener in der Inneren Mongolei lebender Nationalitäten verständigen sich meist in mongolische Sprache und die vielen kleineren Nationalitäten in Xishuangbanna beherrschen in der Regel die Dai-Sprache. In den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurden überall in China die Sprachen vieler Minoritäten untersucht. Fachleute halfen, für die Nationalitäten der Zhuang, Buyi, Miao, Wa und Dong Schriften zu entwerfen. Dabei arbeitete man nach dem Prinzip der Freiwilligkeit und der freien Wahl. Den Lahu, Jingpo, Dai, Uiguren und Kasachen wurden Vorschläge zur Reform ihrer Schriften gemacht. Manche Minoritäten nutzen die Schriften anderer Minoritäten, mit denen sie viel verkehren, als eigene Schrift. Beispielsweise verwenden die Moinba und die Luoba die tibetische Schrift. Die moderne Informationstechnologie machte es möglich, ein schriftverarbeitendes System und ein elektronische Publikationssystem für zehn Sprachen einzuführen, darunter in Mongolisch, Tibetisch, Uigurisch und Kasachisch.
In der Verfassung der Volksrepublik China ist verankert, dass die Nationalitäten Chinas ihre eigenen Sprachen und Schriften frei benutzen dürfen. Angehörige der meisten Minoritäten benutzen die eigenen Sprachen als Kommunikationsmittel untereinander. An Schulen, in denen Schüler nationaler Minderheiten die Mehrheit stellen, wird in zwei Sprachen, in Chinesisch und in der Sprache der Minorität unterrichtet. Amtliche Dokumente, Schilder an öffentlichen Gebäuden und sonstige offizielle Verlautbarungen werden in den Regionen mit nationaler Autonomie ebenfalls zweisprachig abgefasst. Bücher, Zeitschriften und Zeitungen werden in den Schriften der Minderheiten gedruckt; Funk, Film und Fernsehen senden häufig in den Sprachen der Minoritäten. Der Zentralen Volksradiostation untersteht eine Abteilung für nationale Minderheiten, die Rundfunksendungen in mongolischer, tibetischer, uigurischer, kasachischer und koreanischer Sprache ins In- und Ausland ausstrahlt. Die Fernsehsender des Autonomen Gebietes Innere Mongolei, des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang und des Autonomen Gebiets Tibet haben Kanäle für Sendungen in den Sprachen der dort ansässigen Minoritäten. Auf den Sitzungen der Nationalen Parteitage der Kommunistischen Partei Chinas, des Nationalen Volkskongresses (NVK) und der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV) erhalten die Delegierten des NVK und die Mitglieder des Landeskomitees der PKKCV Übersetzungen aller Dokumente in mongolischer, tibetischer, uigurischer, kasachischer, koreanischer, Zhuang- und Yi-Sprache; während der Beratungen stehen auch stets Simultandolmetscher zur Verfügung. Weiter ist in der Verfassung der Volksrepublik China festgelegt, dass die autonomen Organe der Regionen mit nationaler Autonomie mehrere in der Region allgemein gebräuchliche Sprachen für ihre amtlichen Angelegenheiten benutzen dürfen. Laut Verfassung darf von den autonomen Organen der Regionen mit nationaler Autonomie bestimmt werden, welche Sprachen und Schriften benutzt werden. So ist in den Bestimmungen des Autonomen Gebietes Tibet verankert: "Die tibetische Sprache steht an erster Stelle; die tibetische und die chinesische Sprache werden nebeneinander benutzt." Weiter legt die Verfassung der Volksrepublik China fest, dass chinesische Staatsbürger aller Nationalitäten das Recht haben, ihre eigene Sprache und Schrift bei Gerichtsverfahren zu benutzen. Das Volksgericht und die Volksstaatsanwalt sind verpflichtet, Prozessteilnehmern, welche die in der Region allgemein benutzte Sprache und Schrift nicht beherrschen, Übersetzer und Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. In einem überwiegend von einer oder mehreren Minoritäten bewohnten Gebiet soll die dort allgemein gebräuchliche Sprache bei Gerichtsverhandlungen verwendet werden. Alle Dokumente und Bekanntmachungen der Gerichte sind in der im Gebiet anerkannten Verkehrssprache abzufassen.
Lesezeichen, Weitersagen und Empfehlen
|
![]() |
||||||||||||||