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Chinas Nationalitäten (Minderheiten) 中国的少数民族 - Die Schaffung von Regionen mit nationaler AutonomieIn China wurden fünf Verwaltungsgebiete mit nationaler Autonomie geschaffen; es sind das Autonome Gebiet Innere Mongolei, das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang, das Autonome Gebiet Tibet, das Autonome Gebiet Ningxia der Hui-Nationalität und das Autonome Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalität. Zusammengerechnet machen diese Gebiete 45 % der Gesamtfläche Chinas aus. Das Autonome Gebiet Innere Mongolei im Norden Chinas wurde als erstes autonomes Gebiet 1947 geschaffen. Bei seiner Gründung war es noch kleiner als heute. 1956 wurden dem Gebiet weitere Bezirke angegliedert, wodurch es den gegenwärtigen Umfang von 1,183 Millionen Quadratkilometern erhielt. Das sind 12,3 % der Gesamtfläche Chinas. Nach der fünften Volkszählung im Jahre 2000 lebten 23,76 Millionen Menschen in diesem Gebiet, von denen etwa ein Fünftel, 4,93 Millionen, nationalen Minderheiten angehörten. Die Innere Mongolei wird überwiegend von Mongolen bewohnt. Hinzu kommen als Minderheiten Angehörige der mandschurischen, der hui-, der Dahuren-, der koreanischen, der Ewenke- und der Eluchun-Nationalität, die in der Regel alle in zusammenhängenden Siedlungsgebieten leben. 1952 veröffentlichte die zentrale Volksregierung ihr "Kompendium über die Ausübung der nationalen Gebietsautonomie in der Volksrepublik China" und setzte es sofort um. So wurden in Xinjiang in Nordwestchina zunächst die Minoritäten mit relativ geringer Angehörigenzahl bei der Gründung ihrer autonomen Regionen unterstützt. Xinjiang umfasst 1,66 Millionen Quadratkilometer, das entspricht 1/6 der Gesamtfläche des Landes. Es ist damit das größte Verwaltungsgebiet auf Provinzebene in China. 1954 gründeten die hier lebenden Kasachen, Mongolen, Hui, Kirgisen, Xibo und Tadschiken ihre autonomen Bezirke. 1955 wurde dann das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang auf Provinzebene geschaffen. Nach der fünften Volkszählung lebten im Jahre 2000 in Xinjiang 19,25 Millionen Menschen, von denen 11,43 Millionen nationalen Minderheiten angehörten. 1958 gründete die zentrale Volksregierung das Autonome Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalität. Guangxi liegt in Südchina. Mit 236000 Quadratkilometern, was 2,46 % der Gesamtfläche des chinesischen Festlandes ausmacht, nimmt Guangxi Platz neun unter den Verwaltungsgebieten auf Provinzebene ein. Nach der fünften Volkszählung lebten im Jahre 2000 44,89 Millionen Menschen in Guangxi, von denen 17,21 Millionen nationalen Minderheiten angehörten. In den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts waren die Hui die drittgrößte Minorität nach der Zhuang- und der uigurischen Nationalität. Die überwiegend von Hui besiedelten Regionen bilden aber kein geschlossenes Gebiet und sind weit über ganz China verstreut. Deshalb wurden zunächst vier Autonome Bezirke bzw. Autonome Kreise der Hui-Nationalität gegründet. 1958 vereinigten sich die ursprünglichen autonomen Regionen in Ningxia, wodurch das Autonome Gebiet Ningxia der Hui-Nationalität auf Provinzebene entstand. Dieses Verwaltungsgebiet liegt am Oberlauf des Gelben Flusses in Westchina. Mit einer Fläche von nur 66400 Quadratkilometern gehört Ningxia zu den kleinsten Verwaltungsgebieten auf Provinzebene. Nach der fünften Volkszählung im Jahre 2000 lebten in ganz Ningxia 5,62 Millionen Menschen; 1,92 Millionen davon waren Angehörige von Minoritäten. Das Autonome Gebiet Tibet in Südwestchina wurde im Jahre 1965 als letztes gegründet. Es ist mit 1,2 Millionen Quadratkilometern, 12,8 % der Gesamtfläche des Landes, das zweitgrößte Verwaltungsgebiet auf Provinzebene in China. Die fünfte Volkszählung registrierte 2,62 Millionen Einwohner, wovon 2,41 Millionen (92 %) Tibeter waren. In den ersten Jahren der Volksrepublik China entstanden zahlreiche autonome Bezirke und Kreise bzw. Banner (Banner heißen die Verwaltungsgebiete der Inneren Mongolei auf Kreisebene). Die Volksregierungen der zuständigen Provinzen und autonomen Gebiete beantragten beim Staatsrat die Gründung dieser autonomen Bezirke und Kreise (Banner), die dann durch die Zentralregierung genehmigt wurden. Im Jahre 1990 war der Prozess der Gründung von Regionen mit nationaler Autonomie im Wesentlichen abgeschlossen. Im Jahre 2003 zählte man in China insgesamt 155 Regionen mit nationaler Autonomie (fünf autonome Gebiete, 30 autonome Bezirke und 120 autonome Kreise bzw. Banner). 45 der 55 Minoritäten haben damit autonome Verwaltungsgebiete, in denen 75 % aller Angehörigen nationaler Minderheiten leben. Diese Regionen mit nationaler Autonomie machen insgesamt 64 % der Gesamtfläche Chinas aus. Typen der Verwaltungsgebiete mit nationaler Autonomie In China gibt es drei Ebenen von Verwaltungsgebieten mit nationaler Autonomie: Autonome Gebiete, Bezirke und Kreise (Banner). Dabei sind folgende Typen zu unterscheiden: 1). Autonome Verwaltungsgebiete, die überwiegend von einer Minorität bewohnt werden. Beispiel: das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang. 2). Autonome Verwaltungsgebiete, die aus zwei überwiegend von Minoritäten bewohnten Regionen bestehen. Beispiel: der Mongolische und Tibetische Autonome Bezirk Haixi der Provinz Qinghai. 3). Autonome Verwaltungsgebiete, die von mehreren Minoritäten gemeinsam bewohnt sind. Beispiel: der Autonome Kreis Longsheng mit verschiedenen Nationalitäten in Guangxi. 4). Autonome Verwaltungen innerhalb eines relativ großen autonomen Verwaltungsgebietes. Beispiel: der Autonome Kreis Gongcheng der Yao-Nationalität im Autonomen Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalität. 5). Von einer Nationalität in mehreren Regionen gegründete autonome Verwaltungsgebiete. Beispiel: das Autonome Gebiet Ningxia der Hui-Nationalität, der Autonome Bezirk Linxia der Hui-Nationalität der Provinz Gansu und der Autonome Kreis der Hui-Nationalität der provinz Hebei. In den vorwiegend von Minoritäten bewohnten Gegenden, die wesentlich kleiner als Kreise sind, wurden nationale Gemeinden (Marktflecken) gegründet. Die nationalen Minderheiten Chinas haben unabhängig von ihrer Bevölkerungszahl und die Siedlungsfläche das Recht auf nationale Autonomie. Die nationale Gebietsautonomie beschränkt sich also nicht nur auf Regionen, in den einzelne Minoritäten die Mehrheit der Bevölkerung stellen. In den autonomen Verwaltungsgebieten leben meist auch viele Angehörige der Han-Nationalität; in manchen autonomen Verwaltungsgebieten leben sogar mehr Han als Angehörige nationaler Minoritäten. Einige nationale Minderheiten, wie etwa die mongolische, die Hui-, die tibetische und die Zhuang-Nationalität leben nicht nur in ihren eigenen autonomen Gebieten, sondern auch in Bezirken oder in Kreisen außerhalb dieser Gebiete. Dort wurden dann autonome Bezirke bzw. Kreise dieser Minoritäten gegründet. Die uigurische Nationalität ist die einzige Minorität, die nur ein autonomes Gebiet gegründet hat. Andere Minoritäten, wie etwa die Miao und die Tujia, haben allein oder gemeinsam mit anderen Minoritäten mehrere autonome Bezirke oder Kreise gegründet. Die Kirgisen dagegen haben nur einen einzigen autonomen Bezirk. Manche Minoritäten, wie etwa die Mandschuren, haben allein oder gemeinsam mit anderen Nationalitäten in mehreren Provinzen insgesamt 12 autonome Kreise gegründet. Andere, wie beispielsweise die Elunchun- oder die Ewenke-Nationalität, haben jeweils nur einen autonomen Kreis gegründet.
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