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Chinas Nationalitäten (Minderheiten) 中国的少数民族 - Bevölkerungspolitik

1949 betrug die Bevölkerungszahl 541670000; bis 1973 stieg sie auf 892110000. Die zu schnell wachsende Bevölkerung behinderte spürbar die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Darum begann der Staat, unter seinen Bürgern die Geburtenplanung zu propagieren. 1981 verkündete China, dass die Geburtenkontrolle ein entscheidendes Mittel ist, um das zu schnelle Bevölkerungswachstum zu reduzieren. Der Staat fordert die Bürger auf, Ehen später als bisher einzugehen und grundsätzlich nur ein Kind pro Ehepaar zu planen. Im September 1982 erklärte man die Familienplanung zur fundamentalen Politik des Staates.

2002 verabschiedete China ein Gesetz über Bevölkerungs- und Geburtenplanung, das mit dem 1. September des selben Jahres in Kraft getreten ist. Im Artikel 18 des Gesetzes heißt es: Der Staat hält an der geltenden Geburtenpolitik fest, fordert die Bürger zur späten Ehe und zur Planung später Geburt auf und befürwortet die Ein-Kind-Ehe; bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, die in Gesetzen und Rechtsbestimmungen definiert sind, darf die Geburt eines zweiten Kindes beantragt werden. Auch die nationalen Minderheiten sollen der Politik der Familienplanung folgen.

Im letzten halben Jahrhundert ließen sich drei Phasen der Bevölkerungspolitik in Bezug auf die nationalen Minderheiten unterscheiden:

1. Die Förderungsphase von den 50er Jahren bis zu Beginn der 70er Jahre, weil zuvor die Bevölkerungszahl der nationalen Minderheiten sank oder sich nur unwesentlich erhöhte.


Frauen der Shui-Nationalität in Guizhou auf dem Weg zum Markt

2. Die Vorbereitungsphase für die Durchführung der Politik der Familienplanung von 1971 bis 1981, weil es seit Mitte der 60er Jahre ein stürmisches Bevölkerungswachstum gab, so dass es in manchen Gebieten zu einer relativen Überbevölkerung kam.

3. Die Durchführungsphase nach 1982. Bei den nationalen Minderheiten soll ebenfalls die Geburtenplanung propagiert werden, detaillierte Maßnahmen sind von den Volkskongressen der Provinzen, der autonomen Gebiete und der regierungsunmittelbaren Städte oder ihren ständigen Ausschüssen festzulegen.

Weil die Angehörigen nationaler Minderheiten weit über das ganze Land verstreut leben und der Entwicklungsstand der Gesellschaft, der Wirtschaft und Kultur in den jeweiligen Gebieten sehr unterschiedlich ist, haben die örtlichen Regierungen gemäß der konkreten Situation verschiedene Maßnahmen im Hinblick auf die Politik der Familienplanung ergriffen.

1. Für die fünf Autonomen Gebiete und die Provinzen Yunnan, Guizhou und Qinghai, in denen relativ viele Angehörige nationaler Minderheiten leben, wurde festgelegt:

Das Autonome Gebiet Innere Mongolei legte fest, dass Mongolen generell zwei Kinder haben dürfen und jene, die keine Stadtbewohner sind, ein drittes Kind nach Bewiliigung haben dürfen. Bürger der Nationalitäten Dahuren, Ewenke und Elunchun wird empfohlen, weniger Geburten anzustreben. Wer die Geburtenkontrolle für sich in Anspruch nimmt, erhält technische und medizinische Unterstützung. Bürger, die zwar nationalen Minderheiten angehören, aber weder Mongolen, noch Dahuren oder Elunchun sind, dürfen generell nur zwei Kinder haben.

Das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang legte fest, dass Paare nationaler Minderheiten nur zwei Kinder haben dürfen, falls sie Städter sein, ansonsten sind ihnen drei gestattet, unter bestimmten Umständen sogar ein viertes.

Das Autonome Gebiet Guangxi der Zhuang-Nationalität legte fest, dass Paare, bei denen beide Partner den nationalen Minderheiten Yao, Miao, Dong, Mulao, Maonan, Hui, Jing, Yi, Shui und Gelao angehören, nach Genehmigung zwei Kinder haben dürfen.

Das Autonome Gebiet Ningxia der Hui-Nationalität legte fest, dass Ehepaare, bei denen mindestens einer von beiden einer nationalen Minderheit angehört, zwei Kinder haben dürfen, die auf dem Land lebenden Paare sogar drei.

Das Autonome Gebiet Tibet legte fest, dass Tibeter oder andere Angehörige nationaler Minderheiten, die Beamte, Angestellte oder Stadtbewohner sind, zwei Kinder haben dürfen. Für auf dem Land lebende Familien gilt keine Einschränkung, jedoch fördert der Staat die späte Heirat und die Familienplanung. Wer freiwillig der Geburtenkontrolle folgen möchte, dem wird technische Hilfe und Beratung angeboten.


Fischer der Jing-Nationalität am Beibu-Golf in Guangxi. Die Jing-Nationalität ist die einzige am Meer lebende nationale Minderheit in China.

In Yunnan, Guizhou und Qinghai wurde festgelegt, dass Paare aus nationalen Minderheiten zwei Kinder haben dürfen. Unter bestimmten Umständen und nach Bewilligung dürfen Ehepaare aus nationalen Minderheiten auf dem Land ein weiteres Kind haben. Für nationale Minderheiten, die nur eine sehr geringe Bevölkerungszahl haben, gilt keine Geburtenbeschränkung.

2. Die Provinzen Jilin, Liaoning, Heilongjiang, Hebei, Zhejiang, Hubei, Hunan, Guangdong, Hainan, Sichuan und Gansu werden ebenfalls von nationalen Minderheiten bewohnt und haben autonome Kreise oder Bezirke errichtet. Allgemein gilt, dass Ehepaare der nationalen Minderheiten in diesen Gebieten zwei Kinder haben dürfen. Zum Beispiel sieht die entsprechende Verordnung der Provinz Jilin vor, dass ein Ehepaar zwei Kinder haben darf, wenn beide Seiten oder eine von ihnen einer nationalen Minderheit angehören. Nach der Bestimmung der Provinz Zhejiang darf ein Ehepaar, das zu beiden Seiten aus einer Minorität stammt, mit Genehmigung planmäßig ein zweites Kind haben. Wenn der Ehepartner und die Ehepartnerin Bauern oder Fischer mit ländlicher Aufenthaltserlaubnis sind und er oder sie einer nationalen Minderheit angehört, dessen oder deren Familie sich seit mindestens zwei Generationen bei der Polizei auf dem Lande angemeldet hat, dürfen sie mit Genehmigung planmäßig ein zweites Kind haben.

3. In Beijing, Tianjin, Shaanxi, Shanghai, Jiangsu, Anhui, Fujian, Jiangxi, Shandong, Henan und Shanxi sind nationale Minderheiten verstreut ansässig. Bei der Politik der Familienplanung werden Besonderheiten bei nationalen Minderheiten berücksichtigt, z.B. in Beijing, Shanghai und Tianjin dürfen Ehepaare aus nationalen Minderheiten unter bestimmten Umständen zwei Kinder haben.

4. Durch langjährige Aufklärungsarbeit kommen inzwischen auch immer mehr Angehörige nationaler Minderheiten zu der Überzeugung, dass die Politik der Familienplanung notwendig ist. Mit der Entwicklung der Gesellschaft hat sich die traditionelle Ansicht verändert, die in de Formel "je mehr Kinder in der Familie, um so mehr Glück" bestand. Das glaubt man heute nicht mehr. Besonders in den Städten achtet die junge Generation mehr auf die Lebensqualität der bereits Geborenen und will meist nicht mehr als ein Kind haben.

Die Situation auf dem Land ist jedoch komplizierter. Wo die Wirtschaft noch rückständig ist und traditionelle Wertvorstellungen noch vorherrschend sind, besteht nach wie vor der Wunsch nach vielen Kindern. Ein nicht zu unterschätzender Grund dafür ist die Vorstellung, dass sich die Kinder später um die Eltern kümmern werden und dass kinderreiche Familien eben über mehr Arbeitskräfte verfügen. Doch eine wachsende Zahl von Familie erkennt allmählich, welche Nachteile sich aus einer Überbevölkerung ergeben, und ist immer öfter bereit, Geburten und Familiengröße zu planen.

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