China von A bis Z - China Lexikon: Visum
China Visum und Einreisebestimmungen Merkblatt der Chinesischen Botschaft Berlin zur Beantragung eines Visums für
die Volksrepublik China
Stand: 01.Januar 2009
Erforderliche Papiere:
- Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate,
mindestens eine leere Seite für das Visum.
- Ein vollständig und gut
leserlich ausgefülltes Antragsformular (Blockschrift) mit einem Lichtbild.
- Einladung
von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder
von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China
für ein Geschäftsvisum.
- Arbeitserlaubnis vom Ministerium für
Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom
Amt für Angelegenheiten der
ausländischen Experten und offizielle Einladung von kompetenten
Stellen (in Original
und Kopie) für ein Arbeitsvisum. Ein AIDS-Test ist erforderlich
bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.
- Zulassungsschreiben
der Uni und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202
(in Original und Kopie). Ein AIDS-Test ist ebenfalls
erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.
- Antragsteller
ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis
in Deutschland. Andernfalls
muss
der Visumantrag
im jeweiligen Heimatland gestellt werden.
Visagebühr
1. Touristen- und Geschäftsvisum für deutsche Staatsbürger
- Visum, einmalige Einreise pro Person 30
Euro
- Visum, zweimalige Einreise pro Person 45 Euro
- Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate pro Person 60 Euro
- Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr pro Person 90 Euro
2. Touristen- und Geschäftsvisum für Passinhaber ohne deutsche Staatsangehörigkeit
- Visum, einmalige Einreise pro Person 30
Euro
- Visum, zweimalige Einreise pro Person 50 Euro
- Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate pro Person 70 Euro
- Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr pro Person 100 Euro
3. Touristen- und Geschäftsvisum für US-Amerikaner
- pro
Person 90 Euro
- Gruppenvisum für US-Amerikaner 75 Euro
- Express-Bearbeitung ist bei US-Bürgern nicht möglich.
4. Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung
- am gleichen Tag (Annahme nur bis 11: 00) pro Person
30 Euro
- innerhalb von 2 Arbeitstagen pro Person 20 Euro
Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage.
Die erforderlichen Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten
Reise angenommen werden.
Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht
bzw. abgeholt werden. Die Beantragung des Visums per Postweg
wird nicht
angenommen. Alle eingereichten Papiere verbleiben in der
Konsularabteilung.
Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich
geprüft werden. Touristisches
Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger
Einreise möglich. Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt
in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich.
Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit
und muss neu beantragt werden.
Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in China einreisen möchten, sollen Sie
an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro
eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen.
Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum
beantragt werden.
Sonstiges Das Formular steht auch auf der Homepage der Chinesischen
Botschaft www.china-botschaft.de zum Ausdrucken zur Verfügung. Das Formular
darf kopiert werden.
Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des
Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der
Antragsteller
selbst zu tragen.
Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb
von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche
Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.
Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit
in China nicht gestattet.
Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerung und zusätzliche
Kosten entstehen.
Botschaft der Volksrepublik China in der Bundesrepublik Deutschland Irrtümer
und Auslassungen sind ausdrücklich vorbehalten. Die 1aChinaVisum.de erteilt Auskünfte nach gründlichen Recherchen und
bestem Wissen.
Sie übernimmt aber keine Gewähr für deren Richtig- und Vollständigkeit.
Haftung für eventuell eintretende Schäden werden daher nicht übernommen.
Für das Ausstellen eines Visums für die VR China sind folgende
Stellen in Deutschland zuständig:
Konsularabteilung der Botschaft der VR China
Brückenstraße 10
D-10179 Berlin
Telefonische Beratung: Di. u. Do. 15:00 bis 17:00h
Tel: 030-27588572
Internet: http://www.china-botschaft.de
Generalkonsulat der VR China in Frankfurt a. Main
Mainzer Landstr.175
D-60326 Frankfurt a. Main
Telefonische Beratung: Mo. u. Mi. 15:00 bis 17:00h
Tel.069-75085548
Generalkonsulat der VR China in Hamburg
Elbchaussee 268
D-22605 Hamburg
Telefonische Beratung: Di. u. Do. 15:00 bis 17:00h
Tel: 040-82276018
Generalkonsulat der VR China in München
Roman Str.107
D-80639 München
Telefonische Beratung: Mo. u. Mi. 15:00 bis 17:00h
Tel: 089-17301618
Für das Ausstellen eines Visums für Hongkong sind folgende Stellen
in Deutschland zuständig:
Konsularabteilung der Botschaft der VR China
Märkisches Ufer 54
D-10179 Berlin
Telefonische Beratung: Di. u. Do. 15:00 bis 17:00h
Tel: 030-27588572
Generalkonsulat der VR China in Frankfurt am Main
Mainzer Landstraße 175
D-60326 Frankfurt am Main
Telefonische Beratung: Mo. u. Mi. 15:00 bis 17:00h
Tel: 069-75085534
Generalkonsulat der VR China in Hamburg
Elbchaussee 268
D-22605 Hamburg
Telefonische Beratung: Di. u. Do. 15:00 bis 17:00h
Tel: 040-82276018
Generalkonsulat der VR China in München
Roman Straße 107
D-80639 München
Telefonische Beratung: Mo. u. Mi. 15:00 bis 17:00h
Tel: 089-17 30 16 18
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