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China von A bis Z - China Lexikon: TouristenvisumTouristenvisum für China beantragenSiehe auch: VISUM Ausschnitt des Antragsformulars für ein Visum für ChinaDie Antrag für ein Touristenvisum für China ist recht einfach. Man benötigt lediglich ein Passfoto, ein ausgefülltes Antragsformular und seinen eigenen Reisepass. Der Reisepass sollte allerdings noch für mindestens 6 Monate Gültigkeit besitzen, und natürlich noch mindestens eine leere Seite für das Visum haben. Man kann das Visum für China frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise nach China in der Chinesischen Botschaft in Berlin, oder in Hamburg, in Frankfurt oder in München bei einem der Chinesischen Konsulate in Deutschland beantragen. Es ist jedoch erforderlich, die nötigen Dokumente persönlich oder in Vertretung abzugeben. Ein postalisches Beantragen eines Visums für China ist nicht möglich. Die Kosten für ein Touristenvisum für China betragen zwischen 20 € für ein einmonatiges Touristenvisum zur einmaligen Einreise, und reichen bis zu maximal 60 € für ein noch am gleichen Tag ausgestelltes einmonatiges Touristenvisum zur zweimaligen Einreise nach China. Gültigkeit eines Touristenvisums in ChinaEin Touristenvisum für China hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum. Es kann also zu einem beliebigen Datum innerhalb von 3 Monaten genutzt werden, ohne dass man vorher ein genaues Einreisedatum angeben muss. Allerdings gilt es, je nach Art des Visums, nur für eine oder zwei Einreisen nach China. Es bereichtigt zu einem Aufenthalt in China von maximal einem Monat. Es ist allerdings recht unproblematisch, das Touristenvisum vor Ort in China zu verlängern. Beschließt man also, länger als einen Monat in China zu bleiben, so geht man mit seinem gültigen Touristenvisum zur örtlichen Polizeidienststelle und beantragt dort eine Verlängerung. Die Verlängerung des Touristenvisums kann jedoch unter Umständen ein paar Tage in Anspruch nehmen. Besonderheiten beim TouristenvisumBitte beachten Sie, dass ein Touristenvisum für China keine Gültigkeit in Hongkong und Macao besitzt. Eine Reise von China nach Hongkong oder Macao ist visarechtlich gesehen eine Ausreise aus China. Eine Ausnahme gilt außerdem für Reisen ins Autonome Gebiet Tibet der Volksrepublik China. Wenn Sie eine Reise nach Tibet planen, dann müssen Sie ein Gruppenvisum beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer chinesischen Vertretung in der Bundesrepublik. Wenn Sie mit eigenem Auto nach China einreisen möchten oder mit einem anderen Fahrzeug, dann bedarf es einer Sondergenemigung durch die chinesische Regierung. In einem solchen Fall sollten Sie möglichst an einer Reisegruppe teilnehmen und die nötige Sondergenemigung durch ein chinesisches Reisebüro beantragen lassen. Auch hier erhalten Sie weitere Informationen direkt von einer der chinesischen Vertretungen in Deutschland. Hilfe, mein Touristenvisum ist abgelaufen!Sie befinden sich noch in China und haben nicht bemerkt, dass Ihr Touristenvisum inzwischen abgelaufen ist? Zunächst einmal ist das kein Grund zur Panik. Mit einem abgelaufenen Touristenvisum wird man in China nicht gleich aus dem Land geworfen. Gehen Sie mit Ihrem abgelaufenen Visum einfach zur nächsten Polizeidienststelle und beantragen Sie eine Verlängerung des Visums. Die Strafe für das abgelaufene Touristenvisum ist laut Gesetz 500 RMB pro Tag. Das entspricht ungefähr 50 € pro Tag. Wie gesagt: die Strafe laut Gesetz beträgt 50 € pro Tag. Je nachdem, auf was für einen Polizeibeamten Sie stoßen und wie Sie sich selbst verhalten, kann es aber auch weniger sein. Eventuell müssen Sie gar keine Strafe bezahlen. Also, immer freundlich bleiben und sich nicht überheblich gegenüber den chinesischen Gesetzen oder der chinesischen Kultur verhalten. Wenn Sie einen chinesischen Bekannten haben, dann ist es nicht verkehrt, diesen zu bitten, Sie zu begleiten.
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