China von A bis Z - China Lexikon: Hongkong und Macao
Visum für Hongkong und Macao
Siehe auch: VISUM
Obwohl Hongkong und Macao politisch zur Volksrepublik China gehören, gelten für
diese beiden chinesischen Gebiete andere visarechtliche Vorschriften
als für China. Visarechtlich ist eine Reise von China aus nach Hongkong
eine Ausreise aus der Volksrepublik China. Um wieder in die Volksrepublik
zurückzukehren, benötigt man als Ausländer also mindestens ein Double-Entry-Visum
für China. Also ein Visum das zwei Einreisen in die Volksrepublik China
zulässt.
Als deutscher Staatsangehöriger benötigt man für Reisen nach
Honkong mit weniger als 3 Monaten Aufenthalt kein Visum für Hongkong.
Sie erhalten lediglich ein Einreisepapier im Flugzeug, dass kurz vor
der Landung in Hongkong ausgefüllt wird, und bei der Einreise nach Hongkong
ausgefüllt abgegeben wird.
Für eine Reise nach Macao gelten ähnliche visarechtliche Bestimmungen
wie für Reisen nach Hongkong. Deutsche Staatsangehörige können auch in
Macao visumfrei einreisen.
Möchten Sie als Deutscher jedoch länger als 3 Monate in Hongkong
bleiben, benötigen Sie hierfür ein entsprechendes Visum. Wenden Sie sich
hierfür am besten an die Konsularabteilung einer Chinesischen Vertretung
in Deutschland.
Diese Bestimmungen gelten nicht nur für Deutschland, sondern
auch für Staatsangehörige von Ägypten, Australien, Belgien, Brasilien,
Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Indien, Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kiribati,
Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Monako,
Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Philippinen,
Polen, Portugal, Republik Korea, Samoa, Schweden, Schweiz, Seychellen,
Singapur, Slowenien, Spanien, Südafrika, Thailand, Tschechien, Türkei,
Ungarn, Uruguay und den USA.
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