China von A bis Z - China Lexikon: Geschäftsvisum
Geschäftsvisum für China ("F-Visum") Siehe auch: VISUM
Ein spezielles Geschäftsvisum für die Volksrepublik China benötigt man immer
dann, wenn man für geschäftliche Kontakte nach China einreisen möchte.
Im Gegensatz zu einem Touristenvisum für China, benötigt man für die
Beantragung eines Geschäftsvisums zusätzlich eine offizielle Einladung
einer chinesischen Firma oder einer Behörde, die dazu berechtigt ist,
geschäftliche Einladungen auszusprechen.
Unterlagen für ein Geschäftsvisum
Ausschnitt des Antragsformulars für ein Visum für ChinaUm
ein Geschäftsvisum für die Volksrepublik China zu beantragen, benötigt
man folgende Unterlagen. Die Papiere können frühestens 50 Tage vor Reiseantritt
bei der chinesischen Botschaft in Berlin oder einem chinesischen Konsulat
in der Bundesrepublik Deutschland abgegeben werden:
- ein Passfoto
- ein ausgefülltes Visum-Antragsformular
- seinen Reisepass (sollte noch für mindestens 6 Monate
gültig sein und noch mindestens eine leere Seite für das Visum haben!)
- offizielles Einladungsschreiben im Original einer
entsprechend berechtigten Firma oder Behörde in China
Kosten für ein Geschäftsvisum für China
Die Kosten für ein chinesisches Geschäftsvisum setzen sich
aus der Berechtigungsdauer des Visums und aus der Bearbeitungsdauer des
Visumantrags zusammen.
Bei kürzeren geschäftlichen Aufhalten in der Volksrepublik China, ist ein Geschäftsvisum
in der Praxis oft überflüssig. Ein Touristenvisum verursacht bei der
Beantragung weniger Papierkram. Bei längeren Aufenthalten oder häufigen
Reisen nach China ist ein Geschäftsvisum besser geeignet, da es bis zu
einem Jahr Gültigkeit besitzen kann und in diesem Zeitraum für beliebig
viele Einreisen verwendet werden kann.
Lesezeichen, Weitersagen und Empfehlen
(Worte, die häufiger genannt wurden, werden größer geschrieben als jene, die seltener genannt wurden.)
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