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China von A bis Z - China Lexikon: ArbeitsvisumArbeitsvisum für China ("Z-Visum")Siehe auch: VISUM Um als Ausländer in der Volksrepublik China arbeiten zu dürfen, benötigt man ein spezielles Arbeitsvisum, das so genannt Z-Visum. Mit einem Z-Visum erhält man die Erlaubnis, sowohl bei ausländischen als auch bei chinesischen Firmen in China vollzeit zu arbeiten und dort sein Gehalt zu beziehen. Um ein Z-Visum zu beantragen, bedarf es mehrerer Schritte. Schritt 1: Antrag auf ArbeitserlaubnisDer Antrag auf eine Arbeitserlaubnis in China kann vom Ausland aus erfolgen. Üblicherweise wird ihr Arbeitgeber in China den Antrag an die Behörde der Wirtschafts- und Handelsförderstelle in Peking richten. Der Antrag sollte außerdem einen kurzen Begleitbrief vom Hauptsitz der Firma beinhalten, sowie einen möglichst kurzen Brief der Person, für die die beantragte Arbeitserlaubnis bestimmt ist. Nach einer Bearbeitungszeit von 3 bis 6 Wochen erhält der Antragsteller ein grünes Helft mit einem glänzenden Umschlag. Mit dieser Arbeitserlaubnis ist es nun möglich, ein für einen Monat gültiges Z-Visum vom Ausland aus zu beantragen. Schritt 2: Beantragung eines Kurzzeit-Z-VisumsNach Erhalt der Arbeitserlaubnis ist es nun möglich, von Deutschland aus ein 1-Monats-Z-Visum zu beantragen. Dazu benötigen Sie neben der Arbeitserlaubnis zusätzlich ein Einladungsschreiben der chinesischen Organisation oder Firma, in der Sie arbeiten werden, und das ausgefüllte Antragsformular für ein Z-Visum. Das Antragsformular erhalten Sie von einem chinesischen Konsulat in Ihrer Nähe. Die Beantragung eines Kurzzeit-Z-Visums ist aber nicht unbedingt notwendig. Wenn Sie sich bereits mit einem Touristenvisum in China aufhalten, dann kann das Z-Visum auch vor Ort beantragt werden. Schritt 3: Untersuchung der GesundheitFür einen China-Aufenthalt von mehr als 6 Monaten benötigen Personen ab einem Alter von 16 Jahren eine Gesundheitsuntersuchung, einschließlich HIV-Test. Die Gesundheitsuntersuchung kann man direkt in China durchführen lassen, oder von einem Arzt in Deutschland. In diesem Fall benötigt man jedoch eine Beglaubigung der Untersuchungsergebnisse durch die chinesische Vertretung in Deutschland. Die Untersuchungsergebnisse müssen im Formular "Zeugnis über die körperliche Untersuchung für Ausländer" eingetragen werden. Selbstverstädnlich gelten auch für ein Arbeitsvisum die gleichen Impfvorschriften und Impfempfehlungen wie für andere Visa. Schritt 4: ArbeitsbescheinigungNach erhalt der abgestempelten Untersuchungsergebnisse, können diese zusammen mit der in "Schritt 1" beantragten Arbeitserlaubnis, zum Arbeitsamt gebracht werden. Innerhalb von einer Woche wird dort dann ein rötliches Arbeitsbescheinigungsheft ausgestellt. Schritt 5: Antrag auf Z-Visum und AufenthaltserlaubnisNun brauchen Sie noch ihr für ein Jahr gültiges Z-Visum und eine Aufenthaltserlaubnis ("Green Card"). Diese werden beim Visabüro für Ausländer beantragt und sind üblicherweise innerhalb einer weiteren Woche fertig. Das Antragsschreiben sollte begründen, warum die Arbeitsstelle von einem Ausländer besetzt werden muss und nicht von einem Chinesen besetzt werden kann. Außerdem sollte der Termin des Arbeitsbeginns in China genannt werden. Schritt 6: Bitte beachten!Wichtig ist zu beachten, dass all Ihre Dokumente ebenfalls ihre Gültigkeit verlieren, wenn die jährliche Registrierung Ihrer Firma beim Verwaltungsamt für Industrie und Handel abläuft. Wenn diese Registrierung 2 Wochen nach dem Erhalt ihrer Visum-Dokumente abläuft, dann müssen Sie leider den ganzen Prozess noch einmal durchlaufen. Desweiteren haben Sie die Verpflichtung, sich beim chinesischen Finanzamt zu melden.
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